Chrissi
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BY/Wuerzburg/AA/Buerger....pdf
schade dass wir das hier nicht haben! Hier kannst du nur immer mehr blechen!
Feb 20 2011, 00:04